STAGING — nicht indexiert, nicht öffentlich teilen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

EGS GmbH
Westring 1
44787 Bochum
Geschäftsführer: Maximilian Sollmann
HRB 20136, Amtsgericht Bochum
USt-ID: DE353581912
E-Mail: info@egs-catering.de

§1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der EGS GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20136, vertreten durch Geschäftsführer Maximilian Sollmann, Westring 1, 44787 Bochum (nachfolgend „EGS") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Catering- und Veranstaltungsdienstleistungen.

1.2 Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Regelungen für Verbraucher sind ausdrücklich gekennzeichnet.

1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, EGS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4 Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§2 Leistungsangebot

2.1 EGS erbringt folgende Dienstleistungen:

  • Catering und Buffetservices (einschließlich Auf- und Abbau, Servicepersonal)
  • Eventorganisation und Veranstaltungsplanung
  • Barkonzepte und Getränkeservice (einschließlich Alkoholausschank)
  • Mobiler Cateringservice an externen Locations und mittels Foodtruck

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot von EGS. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform, um Gültigkeit zu erlangen.

2.3 EGS ist berechtigt, Teilleistungen an geeignete Unterauftragnehmer zu vergeben. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung gegenüber dem Kunden verbleibt bei EGS.

2.4 Sofern EGS Mobiliar, Geschirr, Gläser, technisches Equipment oder sonstiges Leihequipment bereitstellt, bleibt dieses Eigentum von EGS. Der Kunde haftet für Verlust oder Beschädigung während des Veranstaltungszeitraums.

§3 Vertragsschluss

3.1 Das schriftliche Angebot von EGS stellt eine verbindliche Offerte dar. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail oder Unterschrift) durch den Kunden zustande.

3.2 Angebote von EGS sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

3.3 Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss (z. B. Personenzahl, Menü, Location) bedürfen der schriftlichen Zustimmung von EGS und können zu Anpassungen des vereinbarten Preises führen.

3.4 Die verbindliche Gästeanzahl ist spätestens 10 Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich zu bestätigen. Kurzfristige Erhöhungen der Personenzahl können nur nach Verfügbarkeit und gegen gesonderte Vergütung berücksichtigt werden.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

4.2 Zahlungsmodalitäten:

  • Anzahlung: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises sind innerhalb von 7 Tagen nach Auftragsbestätigung fällig und nach Rechnungseingang auf das Konto von EGS zu überweisen.
  • Restbetrag: Die verbleibenden 20 % sind unverzüglich nach Erbringung der Leistung (Rechnungsstellung nach dem Veranstaltungstermin) innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig.
  • Mehrleistungen (z. B. zusätzliche Gäste, Sonderwünsche vor Ort) werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.3 EGS behält sich vor, die Leistungserbringung bis zum Eingang der vereinbarten Anzahlung zurückzustellen. Ein Anspruch des Kunden auf Reservierung des Veranstaltungstermins besteht erst nach vollständigem Eingang der Anzahlung.

4.4 Bei Zahlungsverzug ist EGS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247, § 288 BGB) gegenüber Unternehmern bzw. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern zu verlangen. Das Recht zur Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.

4.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder von EGS anerkannt.

§5 Stornierung und Rücktritt durch den Kunden

5.1 Eine Stornierung des Auftrags durch den Kunden bedarf der Schriftform (E-Mail genügt). Maßgeblich für die Berechnung der Stornofrist ist der Eingang der Stornierung bei EGS.

5.2 Im Falle einer Stornierung durch den Kunden gelten folgende gestaffelte Stornogebühren bezogen auf den vereinbarten Gesamtauftragswert:

Stornierungszeitraum vor dem VeranstaltungsterminStornogebühr
Mehr als 60 Tage vorher25 % des Auftragswertes
30 bis 60 Tage vorher50 % des Auftragswertes
Weniger als 30 Tage vorher oder Nichterscheinen100 % des Auftragswertes

5.3 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass EGS ein geringerer Schaden entstanden ist. EGS bleibt es unbenommen, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

5.4 Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die Stornogebühr angerechnet. Übersteigt die Stornogebühr die Anzahlung, ist der Differenzbetrag von EGS gesondert in Rechnung zu stellen und vom Kunden innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

5.5 Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesondert auszuhändigenden Widerrufsbelehrung, soweit der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wird. Dies gilt nicht, soweit der Vertrag die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung zum Gegenstand hat und EGS sich verpflichtet, die Leistung zu einem bestimmten Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erbringen; in diesem Fall besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.

§6 Rücktritt durch EGS / Höhere Gewalt

6.1 EGS ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht leistet, unrichtige oder unvollständige Angaben zum Veranstaltungsort oder zur Veranstaltungsart gemacht hat oder wichtige Gründe vorliegen, die EGS die Leistungserbringung unzumutbar machen.

6.2 Höhere Gewalt: Ereignisse, die EGS trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden kann (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Verbote, Pandemien, Streiks, Versorgungsengpässe), berechtigen EGS zur Verschiebung oder Absage ohne Schadensersatzpflicht. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet oder – im Einvernehmen mit dem Kunden – auf einen Ausweichtermin angerechnet.

§7 Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1 Der Kunde stellt sicher, dass EGS und ihr Personal rechtzeitig Zugang zur Veranstaltungslocation erhält (in der Regel mindestens 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, sofern nicht anders vereinbart).

7.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Location über ausreichende Strom-, Wasser- und Sanitäranschlüsse sowie erforderliche behördliche Genehmigungen für die geplante Veranstaltung verfügt, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wurde.

7.3 Bekannte Lebensmittelunverträglichkeiten oder -allergien der Gäste sind EGS spätestens 10 Werktage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. EGS übernimmt keine Haftung für Unverträglichkeiten, die nicht rechtzeitig kommuniziert wurden.

7.4 Der Kunde ist verpflichtet, EGS unverzüglich über Änderungen der Veranstaltungsplanung (Personenzahl, Zeitplan, Location) zu informieren.

§8 Alkoholausschank

8.1 EGS ist berechtigt und verpflichtet, den Alkoholausschank an erkennbar betrunkene Personen sowie an Personen unter 18 Jahren zu verweigern. Dies gilt auch dann, wenn die betreffende Person von einem Auftraggeber als Gast eingeladen wurde.

8.2 Der Kunde stellt sicher, dass alle Gäste, denen alkoholische Getränke angeboten werden, das gesetzliche Mindestalter erreicht haben. EGS behält sich das Recht vor, einen Altersnachweis zu verlangen.

8.3 Eine Haftung von EGS für Schäden, die durch den Konsum von Alkohol durch Veranstaltungsgäste entstehen, ist ausgeschlossen, soweit EGS ihre Sorgfaltspflichten gemäß Abs. 8.1 eingehalten hat.

§9 Haftung

9.1 EGS haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von EGS, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet EGS nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3 EGS übernimmt keine Haftung für Schäden an persönlichem Eigentum des Kunden oder seiner Gäste, sofern diese nicht durch EGS oder ihre Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

9.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§10 Leihequipment und Sachschäden

10.1 Von EGS zur Verfügung gestelltes Mobiliar, Geschirr, Gläser, Dekorationsmaterialien und sonstiges Equipment bleiben Eigentum von EGS.

10.2 Der Kunde haftet für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Leihequipments während der Veranstaltung. Als Bewertungsgrundlage dient der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der Beschädigung.

10.3 Schäden sind dem EGS-Personal unverzüglich vor Ort anzuzeigen und schriftlich zu dokumentieren.

§11 Datenschutz

11.1 EGS erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und zur Kommunikation im Rahmen des Auftragsverhältnisses, soweit gesetzlich erlaubt oder der Kunde eingewilligt hat.

11.2 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten entnehmen Sie bitte der gesonderten Datenschutzerklärung von EGS.

§12 Schlussbestimmungen

12.1 Anzuwendendes Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz nicht entzogen wird.

12.2 Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Bochum. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Gerichtsstand nur, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

12.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

12.4 Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Übermittlung per E-Mail genügt der Schriftform im Sinne dieser AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

12.5 Streitbeilegung: EGS ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur Verfügung.

Stand: März 2026 · EGS GmbH · Westring 1, 44787 Bochum